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Haushaltshilfe
nach SGB V

Haushaltshilfe

Sie sind nach einem Krankenhausaufenthalt zu geschwächt, um den eigenen Haushalt zu führen? In dieser besonderen Situation, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V bei Ihrer Krankenkasse.

Auch Familien mit kleinen Kindern brauchen manchmal Unterstützung im täglichen Leben: Wenn der Sorgeberechtigte aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist und kein anderer naher Angehöriger die Kinderbetreuung übernehmen kann, unterstützen wir Sie gerne. Wir führen Ihren Haushalt weiter und betreuen Ihre Kinder. Ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach SGB V haben Sie, wenn die zu betreuenden Kinder unter 12 Jahre alt sind. Auch in der Schwangerschaft oder der Zeit der Entbindung kann Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden.

Unser
Leistungsangebot

  • Reinigung der Wohnung
  • Wäschepflege
  • Erledigung von Einkäufen
  • Erledigung kleiner Besorgungen
  • Kinderbetreuung
  • Zubereitung von Mahlzeiten

Interessiert?
Wir sind gern für Sie da!

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